Arbeitsschutz Prox

 

Wir machen Arbeit sicherer


- Das Arbeitsschutzgesetz verlangt in den §§ 5 und 6  von Unternehmen die Gefährdungen, die bei den einzelnen Tätigkeiten entstehen können , zu ermitteln und zu dokumentieren. Ferner müssen die abgeleiteten Maßnahmen auf Ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.  

- Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im Arbeitsschutz. Sie ist für das Unternehmen die einzige Möglichkeit die auftretenden Gefährdungen zu erfassen und Lösungen zum Schutz der Arbeitnehmer zu dokumentieren.

- Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung werden alle anderen Maßnahmen wie z.B. Unterweisungen , Betriebsanweisungen, Prüfungen von Maschinen , Geräten und Anlagen abgeleitet. 

- Sind diese Maßnahmen nicht ausreichend festgelegt oder dokumentiert , können , z.B. im Falle eines Unfalles erhebliche Probleme entstehen.  

- Wir haben uns zum Ziel gesetzt , Unternehmen dahingehend fachlich kompetent zu Beraten und zu Unterstützen .

- Durch eine gute Organisation und Dokumentation im Arbeitsschutz erhalten Sie größere Rechtssicherheit und senken dadurch die Möglichkeit von Unfällen. 

- Die Investition in Arbeitsschutz zahlt sich für Ihr Unternehmen und vor allem für Ihre Mitarbeiter aus.